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VGH Hessen, 05.03.1997 - 10 UE 3268/96 |
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Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.03.1997 - 10 UE 3268/96
- BVerwG, 08.08.1997 - 9 B 635.97
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 10.11.1998 - 10 UE 3035/95
Sri Lanka: keine beachtliche Wahrscheinlichkeit gruppengerichteter Verfolgung von …
In seinen Tamilenurteilen (Urteile vom 11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, vom 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie vom 05.03.1997 - 10 UE 3268/96 und 10 UE 3270/96 -) hat es der erkennende Senat dahingestellt sein lassen, ob Asylsuchenden bei ihrer Ausreise in den Jahren 1992 bis 1994 im Norden Sri Lankas gruppengerichtete politische Verfolgung wegen ihrer tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu bejahend bis 1995 der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - bejahend für das Jahr 1991 auch der erkennende Senat, siehe Urteil vom 10.12.1996 - 10 UE 2117/95 - siehe auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 -, korrigiert für die Zeit ab 1994 durch Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 13040/91.A -).Der 10. Senat hat in seinen Tamilen-Urteilen (11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie 05.03.1997 - 10 UE 3268/96 und 10 UE 3270/96 -) zunächst die Auffassung vertreten, srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit drohe bei ihrer Rückkehr nach Sri Lanka dort gegenwärtig und in naher Zukunft weder eine mittelbare noch eine unmittelbare (gruppengerichtete) staatliche Verfolgung, und zwar auch nicht in den Krisengebieten des Nordostens.